PSAgA: Pflicht oder freiwillig? Warum Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz unverzichtbar ist
Arbeiten in der Höhe gehören in vielen Branchen zum Alltag – ob auf dem Bau, bei Wartungsarbeiten oder in der Industrie. Doch sie sind auch mit großen Risiken verbunden. Absturzunfälle gehören zu den häufigsten und gefährlichsten Arbeitsunfällen überhaupt. Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Beschäftigte vor lebensgefährlichen Stürzen. Aber ist das Tragen dieser Schutzausrüstung eigentlich freiwillig? Klare Antwort: Nein!
Ist das Tragen von PSAgA Pflicht?
Ja! Das Tragen einer PSAgA ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Absturzgefahr besteht und keine anderen Schutzmaßnahmen (wie Geländer oder Fangnetze) vorhanden sind.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren für ihre Beschäftigten zu minimieren. Das wird durch verschiedene Vorschriften geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG): Arbeitgeber müssen Arbeitsplätze so sicher wie möglich gestalten.
- DGUV Regel 112-198/199: Regelt die Nutzung von PSAgA und verlangt, dass Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden.
- Betriebssicherheitsverordnung & Bauordnung: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen für Arbeiten in der Höhe ergreifen.
- DGUV Vorschrift 1 (§ 15 & § 30): Beschäftigte sind verpflichtet, bereitgestellte Schutzausrüstung zu nutzen.
Wann ist PSAgA Pflicht?
Eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist immer dann verpflichtend, wenn:
- Arbeiten ab 2,00 Metern Höhe stattfinden und kein kollektiver Schutz (z. B. Geländer) vorhanden ist.
- Tätigkeiten in Hubarbeitsbühnen oder Teleskopladern ausgeführt werden.
- Kein sicheres Arbeiten ohne Absturzsicherung möglich ist.
- Der Arbeitgeber das Tragen ausdrücklich vorschreibt.
Was passiert, wenn PSAgA nicht getragen wird?
Wer die vorgeschriebene PSAgA nicht trägt, setzt sich und andere erheblichen Risiken aus:
- Lebensgefahr: Ein Absturz kann zu schweren Verletzungen oder tödlichen Unfällen führen.
- Rechtliche Konsequenzen: Unternehmen drohen hohe Bußgelder und Strafen.
- Probleme mit der Versicherung: Bei Arbeitsunfällen kann die Unfallversicherung Leistungen verweigern.
Aktuelle Unfallstatistiken: Warum PSAgA so wichtig ist
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es im Jahr 2023 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle, davon 381 tödliche Unfälle. Besonders Abstürze sind häufig die Ursache schwerer oder tödlicher Verletzungen.
Eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, dass fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle in den letzten Jahren auf Abstürze zurückzuführen sind. Häufige Ursachen sind fehlende oder unzureichende Sicherungsmaßnahmen sowie mangelnde Schulungen zur korrekten Anwendung der PSAgA. (Quelle: DGUV, BAuA)
So schützt die PSAgA zuverlässig vor Abstürzen
Damit die Schutzausrüstung ihre volle Wirkung entfalten kann, sind einige Dinge zu beachten:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen: Vor jeder Tätigkeit muss geprüft werden, ob eine Absturzsicherung notwendig ist.
- Die richtige PSAgA wählen: Sie muss zur jeweiligen Arbeit passen und korrekt eingestellt sein.
- Regelmäßige Schulungen absolvieren: Wer die Ausrüstung nicht richtig nutzt, setzt sich trotzdem einem hohen Risiko aus.
- PSAgA regelmäßig prüfen: Beschädigte oder abgenutzte Ausrüstung bietet keinen Schutz mehr.
Fazit: PSAgA rettet Leben – und ist keine Option, sondern Pflicht!
Das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Pflicht, sobald Absturzgefahr besteht. Arbeitgeber müssen die Schutzausrüstung bereitstellen, und Mitarbeiter sind verpflichtet, sie zu nutzen.
Die aktuellen Unfallzahlen zeigen deutlich, dass Absturzunfälle nach wie vor ein großes Problem sind. Wer seine PSAgA nicht trägt oder falsch anwendet, riskiert sein Leben. Deshalb: Schutz anlegen, Vorschriften einhalten – und sicher wieder nach Hause kommen!